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Beweissicherungsgutachten zur Sicherstellung von Spuren nach einem Unfall

Ein Beweissicherungsgutachten dient zur Sicherstellung von Spuren nach einem Unfall, sowohl an den betroffenen Fahrzeugen, als auch an der Unfallstelle.
Dabei dient ein Beweissicherungsgutachten zur Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Forderungen.
Diese können z.B:. sein:

Um eigene Forderungen durchsetzen zu können, ist ein Beweissicherungsgutachten unabdinglich. Wir erstellen Ihnen fundierte und höchst qualifizierte Beweissicherungsgutachten. Hierzu gehören die ganzheitliche Beweissicherung und Dokumentation – die Grundlage für einen erfolgreichen Rechtsstreit sind, denn Sie sind in der Beweispflicht.


Schadensbegutachtung (für die Haftplicht oder Kasko- Versicherung)

Wann Sie ein Schadensgutachten benötigen:
Der häufigste Grund für die Beauftragung von Unfallgutachten sind Schäden am Fahrzeug, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stehen. Mit einem neutralen und plausiblen Unfallgutachten belegen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung und schaffen eine solide Grundlage für die weitere Abwicklung. In der Schadensabwicklung gibt es nicht immer nur einen einzigen Lösungsweg. Ein Unfallgutachter ermittelt daher sämtliche schadenrelevante Werte und liefert Ihnen mit dem Schadengutachten eine Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen. Auf diese Weise können Sie sich unbeeinflusst, unabhängig und neutral für den in diesem Schadenfall optimalen Weg entscheiden. Neben der Dokumentation der eingetretenen Schäden, bestehender Risiken und gegebenenfalls zu erwartenden Reparaturkostenausweitungen erfolgt bei der Erstellung von Schadengutachten eine Plausibilitätsprüfung. Ein Unfallgutachten hat beweissichernden Charakter und bringt Ihnen mehr Sicherheit in der weiteren Schadenabwicklung. Gibt es später Schwierigkeiten, so können Sie mit einem Unfallgutachten Ihre Schadenersatzansprüche auf dem Rechtsweg einfordern. Unfallgutachten werden grundlegend in die Bereiche Kfz Haftpflichtschäden (Schadenersatzrecht) und Kfz Kaskoschäden (Vertragsrecht Ihrer Kfz-Versicherung) unterschieden.

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Restwertermittlung – Restwertgutachten

Wann brauche ich eine Restwertermittlung?
Geplanter Verkauf des Unfallfahrzeugs
Unsicherheit bezüglich einer Reparaturentscheidung (Reparaturwürdigkeit)
Restwert relevant für die Schadenabwicklung
Schadenbegrenzung (Sie tragen am Unfall selbst Schuld)


Begutachtung Leasingfahrzeuge/ Unterstützung

Leasing = mieten von Kraftfahrzeugen.

Leasingfahrzeug wird vom Leasinggeber beschafft und für den vereinbarten Zeitraum des Leasingvetrages dem Nutzer entgeltlich überlassen.
In diesem vereinbarten Zeitraum, bleiben Verschleißspuren nicht aus wie z.B. der ein oder andere Steinschlag oder kleine Felgenkratzer.
Deshalb hat jeder Automobilhersteller im Zuge seines Leasingfahrzeugangebotes, Leasingrücknahmebedingungen erstellt, worin beschrieben ist, in welchem Umfang Mängel akzeptiert werden können und welche vom Kunden, im Zuge einer Beseitigung, bezahlt werden müssen.
Auch hierbei können wir Sie im Vorfeld beraten und unterstützen.


Gebrauchtwagenberatung / Unterstützung beim Gebrauchtwagenkauf

Hotline: 0162 – 69 21 399