TÜV / AU

Wir bieten HU/AU an

Nach §29 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) muss bei Fahrzeugen und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t alle 2 Jahre eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Ebenso haben die Halter von Fahrzeugen zur Überwachung und Minimierung des Abgasausstoßes nach §47a StVZO in regelmäßigen Abständen Abgasuntersuchungen vornehmen zu lassen. Davon betroffen sind nicht nur die Fahrzeuge mit Benzinmotor, sondern auch Dieselfahrzeuge. Wann eine Hauptuntersuchung fällig ist, können Sie an der oberen, farbigen Plakette des hinteren Nummernschildes ablesen. In der Plakettenmitte ist das Jahr vermerkt. Den Monat in dem die Untersuchung fällig wird, steht oben auf 12-Uhr-Position. Versäumen Sie den genannten Monat um mehr als drei Monate, werden Bußgelder fällig. Auf Grund unseren technisch moderen Voraussetzung bieten wir TÜV und AU direkt bei uns in der Halle an.

Hotline: 0162 – 69 21 399